Poller Damm in Köln-Poll · solidarisch finanzieren

Ein solidarisches Haus braucht solidarische Finanzierung.

Am Poller Damm entsteht genossenschaftlicher Wohnraum für rund 150 Menschen – und wer hier wohnen kann, soll nicht vom Eigenkapital abhängen.

Wofür wir deine Unterstützung brauchen

Wohnen bedeutet Sicherheit und Rückzug, aber auch Nachbarschaft, Zugehörigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Gleichzeitig wird bezahlbarer Wohnraum in Köln immer knapper. Steigende Mieten führen zu Verdrängung und viele bestehende Wohnformen passen nicht zu den unterschiedlichen Lebensrealitäten einer vielfältigen Stadtgesellschaft.

Am Poller Damm wollen wir zeigen, dass Wohnen auch anders gehen kann.

Wir schaffen ein genossenschaftliches Zuhause für rund 150 Menschen: dauerhaft bezahlbar, gemeinschaftlich, vielfältig und ökologisch.

Geplant sind 61 Wohnungen in sechs Häusern auf rund 5.300 Quadratmetern, die Hälfte davon ist für sozialen Wohnungsbau reserviert. Gebaut wird in Holzrahmenbauweise mit Photovoltaik auf allen sechs Dächern. Wir wollen nicht einfach viele Wohnungen nebeneinander bauen, sondern einen Ort schaffen, an dem Menschen miteinander leben können.

Aber: Damit ein gemeinschaftliches Wohnprojekt wirklich vielfältig sein kann, darf die Möglichkeit dort zu wohnen nicht allein davon abhängen, wie viel Eigenkapital jemand mitbringen kann. Menschen mit geringeren finanziellen Ressourcen sollen genauso Teil des Projekts sein können. Dafür braucht es neben gefördertem und preisgedämpftem Wohnraum auch solidarische Finanzierungsmodelle.

Ziel: 1 Mio. €

für das Projekt · Solidarische Einlagen, ohne die wir unser Projekt nicht realisieren können

Ziel: 600.000 €

für Menschen ohne Eigenkapital · 13 solidarisch finanzierte Wohnungen

Damit das Projekt überhaupt realisiert werden kann, müssen wir 1 Million Euro als zusätzliches Eigenkapital einsammeln – über Menschen, die solidarische Mitglieder der Genossenschaft werden. Außerdem wollen wir Spenden sammeln, um rund 13 solidarisch finanzierte Wohnungen zu ermöglichen, d.h. wir sammeln gezielt Geld für die Genossenschaftsanteile von Menschen mit geringeren finanziellen Ressourcen. Beide Ziele wollen wir bis Mitte 2027 erreichen. Dafür brauchen wir dich!

Alle Informationen auf einen Blick zum Download (PDF)

Wie du uns für was Geld geben kannst und was du davon hast

Solidargenoss*in werden

Werde Mitglied der Genossenschaft, ohne selbst einzuziehen – und mach damit das Projekt als Ganzes möglich.

  • 1.000 € - 10 Genossenschaftsanteile à 100 €
  • Verzinsung möglich - sprich uns an
  • Kündbar mit zwei Jahren Frist

Spenden: Soli-Plätze ermöglichen

Spende über die Stiftung trias für Menschen, die sich ihre Genossenschaftsanteile nicht leisten können. Schnell, unbürokratisch, und schon kleine Beträge helfen.

  • Jeder Betrag, keine Untergrenze
  • Steuerlich absetzbar
  • Ab sofort möglich, ohne Mitgliedschaft

Wie du uns für was Geld geben kannst und was du davon hast

Solidargenoss*in werden: langfristig solidarisch investieren 

Du wirst Mitglied der Genossenschaft, das ist ab einem Mindestbeitrag von 1.100 EUR möglich. Damit gibst du uns Planungssicherheit, machst uns weniger abhängig von teuren Bankkrediten und ermöglichst so die Realisierung des Projektes. Dein Geld wird verzinst, sobald die Genossenschaft Gewinne erwirtschaftet. Als Mitglied stehen dir weitere solidarische Finanzierungsmöglichkeiten wie Solidaritätsanteile für bestimmte Personen oder Nachrangdarlehen / Direktkredite offen.

Unterstützung zusagen

    Ich kann mir vorstellen …*

    Spenden: schnell, wirkungsvoll, nachhaltig – und schon kleine Beträge helfen 

    Du kannst ganz einfach über die Stiftung trias Geld spenden für Menschen, die sich ihre Genossenschaftsanteile nicht leisten können, das geht per Überweisung oder per Online-Formular. Die Stiftung sammelt das Geld treuhänderisch und gibt es dann weiter an die Genossenschaft, um damit Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen zu ermöglichen

    Alle Wege uns zu unterstützen: Auf einen Blick

    Mitgliedschaft: Werde Solidargenoss*in!

    ohne selbst einzuziehen – für das Projekt als Ganzes

    Ab
    1.000 € – 10 Genossenschaftsanteile à 100 €
    Geld zurück
    ja – Kündigung mit zwei Jahren Frist oder Übertragung
    Mitbestimmung
    kein Stimmrecht; wählbar in den Aufsichtsrat

    Als Mitglied außerdem möglich: Solidaritätsanteile zeichnen · Nachrangdarlehen geben

    Sprich uns an! solidaritaet@pollerdamm.de · zur Zusage

    Spenden und Einzug möglich machen

    über die Stiftung trias – nur für Soli-Wohnungen

    Ab
    jedem Betrag – es gibt keine Untergrenze
    Geld zurück
    nein – eine Zustiftung ist eine Schenkung
    Steuerlich absetzbar
    Zuwendungsbestätigung der Stiftung trias

    Direkt hier spenden: zum Spendenformular

    ← Tabelle seitlich wischen →

    Solidargenoss*in werden Spenden
    Investierendes Mitglied werden Solidaritäts­anteile zeichnen Nachrang­darlehen geben
    Was ist das? Mitglied werden, ohne einzuziehen Als Mitglied Anteile für den Solidarfonds zeichnen Der Genossenschaft Geld für eine feste Zeit leihen Geld an die Stiftung trias schenken, zweckgebunden für den Poller Damm
    Wofür? Das Projekt als Ganzes Soli-Wohnungen Das Projekt als Ganzes Genossenschaftsanteile für Menschen mit geringem Einkommen
    Voraussetzung Keine Mitgliedschaft Mitgliedschaft Keine
    Ab welchem Betrag? 1.000 € (10 Anteile à 100 €), in Raten ab 750 €; Eintrittsgeld bis 100 € Je 100 € pro Anteil Wird persönlich vereinbart Jeder Betrag, keine Untergrenze
    Geld zurück? Ja, nach Kündigung (2 Jahre) oder Übertragung – mit Verlustrisiko Nicht einzeln kündbar; nur Übertragung als Solidaritätsanteile an andere möglich Ja, nach Laufzeit – mit Verlustrisiko (Nachrang) Nein, Schenkung. Scheitert das Vorhaben, kommt das Geld zurück
    Zinsen? Mindestens 2,25 %, sofern kein ungedeckter Verlust Nein Ja, sprich uns an Nein
    Steuerlich absetzbar? Nein Nein Nein Ja

    Die Wege nochmal ausführlich

    Solidargenoss*in werden

    Was ist das?

    Du wirst Mitglied der Genossenschaft, ohne selbst dort zu wohnen, und zeichnest Genossenschaftsanteile. Rechtlich bist du ein sogenanntes investierendes Mitglied. Dein Geld ist Eigenkapital der Genossenschaft – es zählt auf das Ziel von 1 Million Euro ein, ohne das wir nicht bauen können.

    So funktioniert es

    1. Beitrittserklärung unterzeichnen.
    2. Einzahlen: Nach der Eintragung der Genossenschaft schicken wir dir die Zahlungsaufforderung, und du überweist den Betrag für deine Anteile auf das Konto der Genossenschaft.
    3. Mitglied sein: Du wirst in die Mitgliederliste eingetragen, bekommst regelmäßig Infos aus dem Projekt und kannst an Mitgliederversammlungen teilnehmen (natürlich nur, wenn du möchtest).

    Was habe ich davon?

    • Dein Geld wirkt in bezahlbarem, gemeinschaftlichem und ökologischem Wohnraum in Köln, der dauerhaft der Spekulation entzogen ist.
    • Du bleibst Eigentümer*in deines Geschäftsguthabens und kannst deine Mitgliedschaft kündigen.
    • Du bist Teil eines Projekts, das du besuchen kannst: Infos, Einladungen zu Festen und Veranstaltungen.
    • Dein Geschäftsguthaben wird mit mindestens 2,25 % pro Jahr verzinst – sofern die Genossenschaft keinen Verlust ausweist, der nicht durch Rücklagen oder Überschüsse gedeckt ist. In diesem Fall dürfen die Zinsen für das Jahr in entsprechender Höhe nicht gezahlt werden.

    Aber: In den ersten Jahren wird die Genossenschaft keine Zinsen auszahlen können, da sie durch den Bau sehr hohe Investitionskosten hat.

    Solidaritätsanteile zeichnen

    Wer in der Genossenschaft wohnt, zeichnet je nach Wohnfläche und Förderart Genossenschaftsanteile. Wir kalkulieren aktuell mit 9 Anteilen pro Quadratmeter bei Wohnberechtigungsschein A, 12 bei WBS B und 15 bei frei finanzierten Wohnungen – also 900, 1.200 oder 1.500 Euro je Quadratmeter.

    Die Miete ist für Menschen mit Wohnberechtigungsschein günstig, die Genossenschaftsanteile aber sind für viele nicht bezahlbar. Mit unserem Solidartopf übernehmen wir die Anteile von Menschen, die sich den Einzug sonst nicht leisten könnten.

    Um in den Solidartopf einzuzahlen, gibt es zwei Wege:
    a) schnell und unbürokratisch über die Stiftung trias oder
    b) langfristig und gezielt als Mitglied der Genossenschaft.

    a) Soli-Plätze stiften – über die Stiftung trias

    Was ist das?

    Die Stiftung trias unterstützt gemeinschaftliche Wohnprojekte und setzt sich dafür ein, dass Boden und Wohnraum dem Gemeinwohl dienen. Sie baut für uns einen Stiftungsfonds auf, aus dem Genossenschaftsanteile für Menschen ohne Ersparnisse am Poller Damm finanziert werden. Mit deiner Zustiftung schenkst du trias Geld – zweckgebunden für solidarische Genossenschaftsanteile am Poller Damm.

    Bis zur Unterzeichnung unseres Erbbaurechtsvertrags mit der Stadt Köln verwahrt trias dein Geld treuhänderisch. Sobald der Vertrag unterschrieben ist (voraussichtlich im Frühjahr 2027), fließt das Geld in den Solitopf unserer Genossenschaft. Scheitert das Projekt (wovon wir natürlich nicht ausgehen), überweist trias alle Beträge über 200 Euro zurück.

    So funktioniert es

    1. Jetzt: direkt überweisen oder über das Spendenformular Geld geben.
    2. Treuhand: trias verwahrt dein Geld, bis unser Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Köln unterschrieben ist.
    3. Zustiftung: Danach wird daraus eine unwiderrufliche Zustiftung. trias wird Mitglied der Genossenschaft und zeichnet Anteile für Menschen, die sich ihren Anteil nicht leisten können.
    4. Vergabe: Wer unterstützt wird, prüft die Genossenschaft. In jedem Fall wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Weitere Kriterien (z. B. Pflege von Angehörigen, Alleinerziehende, Behinderung), um festzustellen, wer eine Unterstützung am dringendsten braucht, werden gerade erarbeitet.
    5. Kreislauf: Zieht jemand aus oder kann den Anteil selbst übernehmen, fließt das Geld an den Fonds zurück und hilft den Nächsten.

    Was habe ich davon?

    • Deine Zustiftung wirkt dauerhaft, weil das Geld immer wieder für den Zweck eingesetzt wird, der dir wichtig ist.
    • Du bekommst von der Stiftung trias eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt und kannst deine Zustiftung von der Steuer absetzen.
    • Zustiftungen in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen einer Stiftung können auf Antrag über zehn Jahre verteilt bis zu 1 Million Euro (bei Zusammenveranlagung 2 Millionen Euro) als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

    Was solltest du wissen?

    • Eine Zustiftung ist eine Schenkung – du bekommst das Geld nicht zurück (außer das Projekt scheitert).
    • Das Geld ist an den Zweck gebunden, nicht an eine bestimmte Person oder Wohnung.
    • Die Zuwendungsbestätigung kommt erst, wenn das Geld in unseren Solitopf geflossen ist, also nicht sofort nach der Überweisung.

    b) Solidaritätsanteile als Mitglied direkt zeichnen

    Was ist das?

    Wenn du Mitglied der Genossenschaft bist, kannst du freiwillig zusätzliche Anteile zeichnen und damit die Pflichtanteile für andere Menschen übernehmen. Anders als bei einer Spende bleibt dein Geld dabei dein Geschäftsguthaben in der Genossenschaft. Einzeln kündigen kannst du diese Anteile allerdings nur, wenn andere sie übernehmen – damit die Soli-Wohnung nicht auf einmal wegfällt.

    So funktioniert es

    1. Mitglied werden: Solidaritätsanteile zeichnen Mitglieder der Genossenschaft, zum Beispiel Solidargenoss*innen.
    2. Anteile zeichnen: Nach der Eintragung zeichnest du die Anteile ausdrücklich als Solidaritätsanteile und erklärst den Verzicht auf die Einzelkündigung.

    Was habe ich davon?

    • Du ermöglichst ganz konkret, dass Menschen einziehen können, die keine Ersparnisse haben.
    • Anders als bei einer Schenkung bleibt dein Geld dein Geschäftsguthaben in der Genossenschaft.
    • Deine Solidaritätsanteile zahlen auf das Ziel von rund 600.000 Euro für die Soli-Wohnungen ein.
    Nachrangdarlehen / Direktkredit geben

    Was ist das?

    Du leihst der Genossenschaft einen Geldbetrag – mit einer vorher vereinbarten festen Laufzeit und einem vereinbarten Zinssatz. „Nachrangig“ bedeutet: Im Ernstfall werden zuerst andere Gläubiger*innen wie Banken bedient, erst dann du. Dadurch kann die Genossenschaft das Darlehen gegenüber Banken ähnlich wie Eigenkapital einsetzen.

    So funktioniert es

    1. Jetzt: Unverbindlich im Formular zusagen – ungefähren Betrag und Wunschlaufzeit kannst du gern in die Nachricht schreiben.
    2. Mitglied werden: Nachrangdarlehen bieten wir vorrangig Mitgliedern der Genossenschaft an. Kommt das für dich nicht infrage, sprich uns gerne an.
    3. Unterlagen: Vor Vertragsschluss schicken wir dir die wesentlichen Informationen zum Darlehen und den Darlehensvertrag.
    4. Überweisen: Du überweist den Darlehensbetrag; zum Ende der Laufzeit zahlen wir ihn zurück.

    Was habe ich davon?

    • Dein Geld unterstützt das Projekt für eine feste Zeit und kommt danach zu dir zurück – sofern die Genossenschaft dazu wirtschaftlich in der Lage ist.
    • Transparenz: Du weißt genau, wo dein Geld wirkt.
    • Dein Darlehen zählt auf das Ziel von 1 Million Euro Eigenkapital ein.

    Betrag, Laufzeit und Verzinsung vereinbaren wir persönlich. Sprich uns an, wir beraten dich gerne: solidaritaet@pollerdamm.de

    Du hast kein Geld übrig? Hilf trotzdem!

    Nicht jede*r kann Geld geben – und das ist völlig in Ordnung. Du hilfst uns auch, wenn du:

    • Freund*innen, Familie oder Kolleg*innen vom Poller Damm erzählst
    • unsere Beiträge auf Instagram teilst
    • unsere Sharepics im WhatsApp-Status postest
    • zu unseren Veranstaltungen kommst
    • uns mit Menschen oder Organisationen in Kontakt bringst, die unterstützen könnten

    Häufige Fragen

    Wie kann ich euch online unterstützen?

    Diese Bilder darfst du gern weiterverbreiten – im WhatsApp-Status, auf Instagram oder per Mail. Am Handy: Bild antippen und gedrückt halten → „Bild sichern“ bzw. „Herunterladen“.

    Hilft meine Zustiftung dem ganzen Projekt?

    Nein, sie ist für Soli-Wohnungen zweckgebunden. Für das Projekt als Ganzes brauchen wir Solidargenoss*innen.

    Bekomme ich mein Geld zurück?

    Anteile und Darlehen sind keine Spende. Anteile kannst du mit zwei Jahren Frist zum Geschäftsjahresende kündigen oder jederzeit an ein anderes Mitglied übertragen; Darlehen haben eine feste Laufzeit. Solidaritätsanteile kannst du nicht einzeln kündigen. Eine Zustiftung an trias ist eine Schenkung.

    Gibt es Zinsen?

    Für Solidargenoss*innen sieht unsere Satzung mindestens 2,25 Prozent pro Jahr vor – sofern die Genossenschaft keinen Verlust ausweist, der nicht durch Rücklagen oder Überschüsse gedeckt ist.

    Rechne aber damit, dass in den ersten Baujahren keine Zinsen ausgezahlt werden – die Investitionskosten durch den Bau sind sehr hoch. Für Solidaritätsanteile und Nachrangdarlehen sprich uns bitte an.

    Kann ich eine Spendenquittung bekommen?

    Für Zustiftungen an die Stiftung trias ja. Die Zuwendungsbestätigung kommt, sobald das Geld an den Poller Damm fließt.

    Finanziere ich die Wohnung einer bestimmten Person?

    Nein. Anteile und Darlehen gehen an die Genossenschaft. Soli-Plätze werden nach transparenten Kriterien vergeben; Voraussetzung ist in jedem Fall ein Wohnberechtigungsschein. Weitere Kriterien erarbeiten wir gerade.

    Kann ich mehrere Wege kombinieren?

    Ja, zum Beispiel Mitglied werden und zusätzlich Solidaritätsanteile zeichnen. Damit zahlst du auf beide Ziele ein.

    Was passiert, wenn das Projekt nicht zustande kommt?

    Für Anteile und Darlehen nehmen wir vor der Eintragung kein Geld an. Zustiftungen gehen direkt an die Stiftung trias, die sie treuhänderisch verwahrt und bei einem Scheitern zurücküberweist – alle Beträge über 200 Euro.

    Ist mein Geld sicher?

    Eine Garantie können wir nicht geben. Anteile sind Eigenkapital, Nachrangdarlehen werden im Ernstfall nach anderen Gläubiger*innen bedient – im schlimmsten Fall kann Geld verloren gehen. Auszahlungen können zeitweise ausgesetzt werden, solange sonst das Mindestkapital unterschritten würde. Über deine Anteile hinaus haftest du nicht: Eine Nachschusspflicht ist per Satzung ausgeschlossen.

    Wer kontrolliert die Genossenschaft?

    Der Genoverband e. V., Frankfurt am Main, prüft als genossenschaftlicher Prüfungsverband jedes Geschäftsjahr die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Geschäftsführung. Ein Aufsichtsrat kontrolliert laufend den Vorstand, und einmal im Jahr stellt der Vorstand in der Generalversammlung Jahresabschluss und Lage vor.

    Muss ich die Kündigungsfrist abwarten?

    Nicht unbedingt. Du kannst dein Guthaben mit Zustimmung des Vorstands an ein neues oder bestehendes Mitglied übertragen und so auch während des Jahres ausscheiden. Für Solidaritätsanteile gelten Sonderregeln.

    Kann ich meine Anteile vererben?

    Mit dem Tod geht die Mitgliedschaft auf die Erb*innen über und endet zum Ende des Geschäftsjahres; das Guthaben wird dann ausgezahlt.

    Kann ich meine Anteile übertragen?

    Ja, jederzeit und mit Zustimmung des Vorstands an eine Person, die Mitglied ist oder wird. Solidaritätsanteile müssen als Solidaritätsanteile übernommen werden.

    Wo finde ich alle Informationen kompakt zum Nachlesen?

    In unserer Anleitung für Unterstützer*innen (PDF) haben wir alle Wege zusammengefasst: was sie bedeuten, wie sie funktionieren und was du dafür tun musst. Du kannst sie in Ruhe lesen, ausdrucken oder an Menschen weitergeben, die sich ebenfalls für das Projekt interessieren.

    Wenn danach noch Fragen offen sind, schreib uns gern an solidaritaet@pollerdamm.de.

    Meine Frage steht hier nicht.

    Schreib uns an solidaritaet@pollerdamm.de – wir antworten gern!

    Lass uns reden

    Du möchtest mehr wissen oder denkst über einen größeren Betrag nach? Wir nehmen uns gern Zeit für ein persönliches Gespräch.

    Team Soli-Finanzierung · solidaritaet@pollerdamm.de

    Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind ausschließlich Satzung, Beitrittserklärung und Darlehensvertrag der Genossenschaft sowie die Unterlagen der Stiftung trias. Die Beteiligung an einer Genossenschaft und Nachrangdarlehen sind mit Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Für das Angebot von Nachrangdarlehen an Mitglieder besteht keine Prospektpflicht. Prüfungsverband: Genoverband e. V., Frankfurt am Main.